AGB / Mietbedingungen für Fahrrad-Verleih
1. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zwischen dem Mieter und der Firma Gleitsmann GmbH & Co Verwaltungs KG (Main Apartments Wifpeld) zustande. Die Vermietung erfolgt zu folgenden Bedingungen.
2. Buchung
Als Mietpreis gilt eine Tagespauschale von 15,00 EUR für die Fährräder und 35,00 EUR für die E-Bikes. Eine Online-Reservierung kommt durch die Buchungsbestätigung und ggfs. Zahlungseingang zustande
3. Aus- und Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand ist nach Absprache mit dem Vermieter zurückzugeben.
4. Mietzahlung
Mit Zahlung des gesamten Mietpreises kommt der Mietvertrag zustande. Bis zur vollständigen Bezahlung dieses Preises wird der Mietgegenstand nicht herausgegeben.
5. Personalisierung als Absicherung der Mietgegenstände
Vor Herausgabe des Mietgegenstandes ist eine Identifikation notwendig. Dazu ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises des Mieters notwendig. Um Missbrauch oder Diebstahl zu verhindern, fertigt der Bikeverleih nur für diesen Zweck eine Kopie des Dokuments an. Der Mieter erklärt sich mit der Anfertigung dieser Kopie einverstanden.
6. Gebrauch
Eine Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso ist das Fahren in schwierigem Gelände, auf Wurzeltrails, Steinwegen oder in Downhill-/Bikeparks nicht erlaubt. Die Bikes sind für eine sichere Fahrt auf öffentlichen Verkehrswegen, auf Forststraßen und -wegen ausgelegt. Der Mieter ist für die Mietsache allein verantwortlich und hat diese pfleglich zu behandeln. Er hat diese zu beaufsichtigen und sicher zu verwahren. Er haftet in vollem Umfang für die ihm überlassenen Gegenstände während der Mietdauer, z.B. bei Diebstahl oder Beschädigung.
7. Haftung
Für Unfälle jeglicher Art wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Der Verleih haftet ebenso nicht für Schäden, die aufgrund falscher Angaben des Mieters entstehen.
8. Schadensersatz
Im Falle von Beschädigung oder Bruch hat der Mieter die Reparaturkosten zu bezahlen. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, ersetzt der Mieter den Neuwert des geliehenen Gegenstandes. Im Falle eines Diebstahls ist der Neuwert des Mietgegenstandes zu ersetzen. Eine private Haftpflicht des Mieters mit Einschluss einer Fahrradabsicherung wäre vorteilhaft!
9. Rücktritt vom Vertrag
Bei Verletzung oder Erkrankung des Mieters während der Mietdauer gilt folgende Regelung:
Eine Rückerstattung von Teilen des Mietpreises ist nur dann möglich, wenn die Mietsache sofort nach Eintritt einer Verletzung/Erkrankung an den Mieter zurückgegeben wird.
Bei Erfüllung des vorherigen Punktes und der Vorlage eines ärztlichen Attests wird der Mietpreis für nachfolgende Miet-Tage ggf. per Überweisung rückerstattet.
Ungünstige Witterung oder weitere Behinderungen, die nicht vom Vermieter verschuldet sind, berechtigen nicht zur Rückerstattung.
10. Datenschutz
Persönliche Daten, die im Zuge der Geschäftsabwicklung aufgenommen werden, werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt. Eine längerfristige Speicherung sowie Nutzung der Daten für andere Zwecke als zur Geschäftsabwicklung erfolgt nicht. Die Daten des Mieters werden nicht verkauft, vermietet oder an Dritte übermittelt.
11. Salvatorische Klausel
Soweit eine der Vertragsbestimmungen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam, anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die mit dem Gesetz vereinbar ist und den ursprünglichen Vertragsbestimmungen am nächsten kommt.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schweinfurt
Stand 05.11.2023